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   OLG Bamberg, 29.05.1998 - 9 BAU W 6/98   

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https://dejure.org/1998,14874
OLG Bamberg, 29.05.1998 - 9 BAU W 6/98 (https://dejure.org/1998,14874)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 29.05.1998 - 9 BAU W 6/98 (https://dejure.org/1998,14874)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 29. Mai 1998 - 9 BAU W 6/98 (https://dejure.org/1998,14874)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 6
    Streitwert: Baulandverfahren - Umlegung - Enteignung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.02.1968 - III ZR 140/66

    Streitwert in Baulandsachen

    Auszug aus OLG Bamberg, 29.05.1998 - 9 BAU W 6/98
    Dies entspricht grundsätzlich der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGHZ 48, 200; BGHZ 49, 317; Thomas/Putzo, § 3 ZPO Rdnr. 26).
  • BGH, 01.07.1968 - III ZR 88/67

    Streitwert in Grenzregelungsverfahren

    Auszug aus OLG Bamberg, 29.05.1998 - 9 BAU W 6/98
    In gleicher Weise hat der Bundesgerichtshof in BGHZ 50, 291 den Wert des Beschwerdegegenstandes eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung, der sich gegen die Zulässigkeit einer Grenzregelung richtete, nach dem Wert der Teilfläche bestimmt, die der Rechtsmittelführer im Wege des Flächenaustausches oder einer einseitigen Zuteilung an einen anderen Eigentümer verlieren soll.
  • BGH, 06.12.1984 - III ZR 174/83

    Bemessung des Geldausgleichs

    Auszug aus OLG Bamberg, 29.05.1998 - 9 BAU W 6/98
    Von diesem Grundsatz weicht der Bundesgerichtshof jedoch in den Fällen ab, wo es dem Antragsteller nicht in erster Linie um die Zuweisung von Ersatzland im Tauschverfahren oder um eine höhere Geldentschädigung geht, sondern wo der Verlust einer Grundstücksfläche im Vordergrund steht, so daß der Streitfall enteignungsähnliche Züge trägt (vgl. BGH NJW 85, 3073; Thomas/Putzo, § 3 ZPO, Rdnr. 26; Hartmann, Kostengesetze, 27. Aufl., § 12 GKG, Anh., Rdnr. 40; Senat, Beschluß vom 3.3.1998 in 9 BAU W 4/98).
  • BGH, 13.07.1967 - III ZR 199/66

    Streitwert in Baulandsachen

    Auszug aus OLG Bamberg, 29.05.1998 - 9 BAU W 6/98
    Dies entspricht grundsätzlich der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGHZ 48, 200; BGHZ 49, 317; Thomas/Putzo, § 3 ZPO Rdnr. 26).
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